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   OLG Hamm, 11.02.2004 - 25 U 140/03   

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https://dejure.org/2004,54108
OLG Hamm, 11.02.2004 - 25 U 140/03 (https://dejure.org/2004,54108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.02.2004 - 25 U 140/03 (https://dejure.org/2004,54108)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. Februar 2004 - 25 U 140/03 (https://dejure.org/2004,54108)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Schadensersatz aus positiver Vertragsverletzung eines Steuerberatervertrags; Anforderungen an die Verjährung eines Anspruchs nach Maßgabe des § 68 StBerG; Entstehen des Steuerschadens mit Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides beim falsch beratenden ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.10.2003 - IX ZR 167/02

    Belehrungs- und Aufklärungspflicht des Steuerberaters bei Inanspruchnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2004 - 25 U 140/03
    Zwar ist es grundsätzlich richtig, daß die Verjährung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 68 Steuerberatergesetz regelmäßig mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides beginnt (BGH NJW-RR 1997, S. 50; BGH NJW-RR 1998, S. 742; BGH Urteil vom 21.03.2000 IX ZR 183/98; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, IX ZR 167/02).

    Ist dem Steuerberater etwa eine fehlerhafte Vertragsgestaltung vorzuwerfen, die sich für den Mandanten indes nur nachteilig auswirkt, wenn ein ihn belastender Steuerbescheid ergeht, entsteht der Schaden frühestens mit dessen Zugang (BGH, BB 1993, S. 244. Denn solange noch offen ist, ob das mit dem Risiko verbundene Verhalten des Steuerberaters zu einem Schaden des Mandanten führt, wird die Verjährungsfrist nicht in Lauf gesetzt (BGH Urteil vom 16. Oktober 2003, IX ZR 167/02).

    So kann im Falle der Empfehlung einer nachteiligen Vermögensanlage der Schaden schon mit der rechtlichen Bindung des Mandanten an das Beteiligungsobjekt eintreten, oder bei Beantragung einer Investitionszulage, über die zwar die Finanzbehörde entscheidet, die jedoch einen direkten Leistungsanspruch gegen den Staat und keine steuerliche Entlastung betrifft (BGH Urteil vom 16. Oktober 2003, IX ZR 167/02).

  • BGH, 03.12.1992 - IX ZR 61/92

    Haftung des Beraters bei Ausscheiden eines Gesellschafter wegen fehlerhafter

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2004 - 25 U 140/03
    Ist dem Steuerberater etwa eine fehlerhafte Vertragsgestaltung vorzuwerfen, die sich für den Mandanten indes nur nachteilig auswirkt, wenn ein ihn belastender Steuerbescheid ergeht, entsteht der Schaden frühestens mit dessen Zugang (BGH, BB 1993, S. 244. Denn solange noch offen ist, ob das mit dem Risiko verbundene Verhalten des Steuerberaters zu einem Schaden des Mandanten führt, wird die Verjährungsfrist nicht in Lauf gesetzt (BGH Urteil vom 16. Oktober 2003, IX ZR 167/02).

    Ein Schaden ist also regelmäßig zu verneinen, solange sich die durch die Pflichtwidrigkeit verursachte risikobehaftete Lage des Mandanten noch nicht rechtlich verfestigt hat (BGH BB 1993, S. 244).

    Maßgeblich für die Entstehung des Schadens ist, daß der Schaden wenigstens dem Grunde nach erwachsen, eine materielle Verschlechterung der Vermögenslage eingetreten ist (BGH BB 1993, S. 244).

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 100/95

    Verjährung der Ersatzansprüche gegen den Steuerberater; Hinweispflicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2004 - 25 U 140/03
    Zwar ist es grundsätzlich richtig, daß die Verjährung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 68 Steuerberatergesetz regelmäßig mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides beginnt (BGH NJW-RR 1997, S. 50; BGH NJW-RR 1998, S. 742; BGH Urteil vom 21.03.2000 IX ZR 183/98; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, IX ZR 167/02).

    Tritt noch während des Laufs der Primärverjährungsfrist für den Steuerberater ein akuter Anlaß ein, die Art der Erledigung des Auftrags an einen bestimmten Punkt auf ihre Ordnungsgemäßheit zu überprüfen, so hat der Steuerberater dies zu tun und den Mandanten auf seinen Fehler und den Ablauf der Verjährungsfrist hinzuweisen (BGH NJW-RR 1997, S. 50; BGH NJW 1991, S. 2828).

  • BGH, 12.12.2002 - IX ZR 99/02

    Hinweispflicht des regreßpflichtigen Anwalts bei Beauftragung eines anderen

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2004 - 25 U 140/03
    In diesem Fall hat er die "faire Chance", welche die Rechtsprechung ihm über die Grundsätze der Sekundärhaftung einräumen will (BGH, DStRE 2003, S. 573.
  • BGH, 04.04.1991 - IX ZR 215/90

    Beginn der Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2004 - 25 U 140/03
    Tritt noch während des Laufs der Primärverjährungsfrist für den Steuerberater ein akuter Anlaß ein, die Art der Erledigung des Auftrags an einen bestimmten Punkt auf ihre Ordnungsgemäßheit zu überprüfen, so hat der Steuerberater dies zu tun und den Mandanten auf seinen Fehler und den Ablauf der Verjährungsfrist hinzuweisen (BGH NJW-RR 1997, S. 50; BGH NJW 1991, S. 2828).
  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2004 - 25 U 140/03
    Zwar ist es grundsätzlich richtig, daß die Verjährung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 68 Steuerberatergesetz regelmäßig mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides beginnt (BGH NJW-RR 1997, S. 50; BGH NJW-RR 1998, S. 742; BGH Urteil vom 21.03.2000 IX ZR 183/98; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, IX ZR 167/02).
  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

    Auszug aus OLG Hamm, 11.02.2004 - 25 U 140/03
    Zwar ist es grundsätzlich richtig, daß die Verjährung eines Schadensersatzanspruches gemäß § 68 Steuerberatergesetz regelmäßig mit der Bekanntgabe des belastenden Steuerbescheides beginnt (BGH NJW-RR 1997, S. 50; BGH NJW-RR 1998, S. 742; BGH Urteil vom 21.03.2000 IX ZR 183/98; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2003, IX ZR 167/02).
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